1. PRODUZENTENVERANTWORTUNG IN FRANKREICH UND PRODUKTKATEGORIEN
WIE FUNKTIONIERT DIE ERWEITERTE PRODUZENTENVERANTWORTUNG IN FRANKREICH UND WELCHE PRODUKTKATEGORIEN SIND BETROFFEN?
In Frankreich basiert die Produzentenverantwortung auf dem Umweltgesetzbuch, das seit 1975 besteht und im Laufe der Jahre angepasst und erweitert wurde. Das Rücknahmesystem für Haushaltsverpackungen wurde 1993 als erstes System dieser Art in Frankreich eingeführt.
Wie in allen EU-Ländern gilt auch in Frankreich das Prinzip der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR), auch als „Ursacherprinzip“ bekannt. Das bedeutet, dass Hersteller für die Rücknahme und Verwertung ihrer Produkte und Verpackungen verantwortlich sind, sobald diese das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben.
Da es für Hersteller praktisch unmöglich ist, Verpackungen direkt vom Endverbraucher zurückzuholen, übernehmen duale Systeme (wie z. B. das System Léko) diese Aufgabe. Sie organisieren die Sammlung, das Sortieren und das Recycling der Verpackungen. In Frankreich ist folgende Verteilung der Herstellergebühren vorgeschrieben:
- 80 % gehen an die Kommunen für die Sammlung und Verwertung,
- 15 % werden in Nachhaltigkeitsprojekte investiert (auch Herstellerprojekte können davon profitieren),
- 5 % decken die Strukturkosten des Systems.
Während viele EU-Länder die erweiterte Produzentenverantwortung auf Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien beschränken, geht Frankreich weiter: Die Regelung umfasst zusätzlich Textilien, Sportartikel, Möbel und weitere Produktgruppen. Hersteller müssen sich registrieren und Gebühren entrichten, um die Sammlung und das Recycling dieser Produkte zu finanzieren.
In Frankreich betrifft die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) für Verpackungen den ersten Akteur, der ein Produkt auf den Markt bringt. Dazu zählen Hersteller mit Sitz in Frankreich, Importeure sowie Unternehmen, die Produkte in den französischen Markt einführen. Ebenso sind Distributoren und Einzelhändler betroffen, die Waren nach Frankreich importieren. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung auch für Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich, die über E-Commerce-Plattformen oder eigene Websites direkt an französische Verbraucher verkaufen.

