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WELCHE VERPACKUNGSRECHTLICHEN VORGABEN MÜSSEN UNTERNEHMEN IN FRANKREICH BEACHTEN?

In den letzten Jahren hat Frankreich verstärkt Maßnahmen zum Umweltschutz ergriffen und strengere Vorschriften zur Abfallentsorgung sowie zur Reduzierung von Plastik eingeführt.

Vor diesem Hintergrund ist es für Unternehmen entscheidend, die gesetzlichen Anforderungen – insbesondere das Verpackungsgesetz und die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR = Extended Producer Responsibility) – zu verstehen. Dies hilft nicht nur, Strafen zu vermeiden, sondern auch die Chancen eines sich wandelnden Marktes optimal zu nutzen.

Fenja Petrich, Head of International Sales Development bei der RAAN-Gruppe, unterstützt deutsche und französische Unternehmen dabei, die Verpackungsvorschriften in Frankreich zu erfüllen. In diesem Beitrag gibt sie wertvolle Einblicke in die wichtigsten Pflichten und Vorschriften, die Unternehmen bei der Verpackung ihrer Produkte beachten müssen.

1. PRODUZENTENVERANTWORTUNG IN FRANKREICH UND PRODUKTKATEGORIEN

WIE FUNKTIONIERT DIE ERWEITERTE PRODUZENTENVERANTWORTUNG IN FRANKREICH UND WELCHE PRODUKTKATEGORIEN SIND BETROFFEN?

In Frankreich basiert die Produzentenverantwortung auf dem Umweltgesetzbuch, das seit 1975 besteht und im Laufe der Jahre angepasst und erweitert wurde. Das Rücknahmesystem für Haushaltsverpackungen wurde 1993 als erstes System dieser Art in Frankreich eingeführt.

Wie in allen EU-Ländern gilt auch in Frankreich das Prinzip der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR), auch als „Ursacherprinzip“ bekannt. Das bedeutet, dass Hersteller für die Rücknahme und Verwertung ihrer Produkte und Verpackungen verantwortlich sind, sobald diese das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben.

Da es für Hersteller praktisch unmöglich ist, Verpackungen direkt vom Endverbraucher zurückzuholen, übernehmen duale Systeme (wie z. B. das System Léko) diese Aufgabe. Sie organisieren die Sammlung, das Sortieren und das Recycling der Verpackungen. In Frankreich ist folgende Verteilung der Herstellergebühren vorgeschrieben:

  • 80 % gehen an die Kommunen für die Sammlung und Verwertung,
  • 15 % werden in Nachhaltigkeitsprojekte investiert (auch Herstellerprojekte können davon profitieren),
  • 5 % decken die Strukturkosten des Systems.

Während viele EU-Länder die erweiterte Produzentenverantwortung auf Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien beschränken, geht Frankreich weiter: Die Regelung umfasst zusätzlich Textilien, Sportartikel, Möbel und weitere Produktgruppen. Hersteller müssen sich registrieren und Gebühren entrichten, um die Sammlung und das Recycling dieser Produkte zu finanzieren.

In Frankreich betrifft die erweiterte Produzentenverantwortung (EPR) für Verpackungen den ersten Akteur, der ein Produkt auf den Markt bringt. Dazu zählen Hersteller mit Sitz in Frankreich, Importeure sowie Unternehmen, die Produkte in den französischen Markt einführen. Ebenso sind Distributoren und Einzelhändler betroffen, die Waren nach Frankreich importieren. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung auch für Unternehmen ohne Niederlassung in Frankreich, die über E-Commerce-Plattformen oder eigene Websites direkt an französische Verbraucher verkaufen.

2. ARTEN VON VERPACKUNGEN FÜR DIE ANMELDUNG

WELCHE ARTEN VON VERPACKUNGEN MÜSSEN GEMELDET WERDEN?

Die Meldepflicht betrifft vorrangig Verpackungen, die für private Endverbraucher bestimmt sind – also Verpackungen, die im Haushalt anfallen und von Verbrauchern entsorgt werden.

Dies umfasst nicht nur die Produktverpackung selbst, sondern auch Versandverpackungen, insbesondere bei Direktverkäufen im Online-Handel. Auch wenn Produkte zunächst an einen Distributor verkauft werden, gelten diese Verpackungen weiterhin als Haushaltsverpackungen und müssen entsprechend berücksichtigt werden.

Folgende Änderungen haben sich ergeben:

  •  Zusammenführung der EPR-Kategorien der Haushaltsverpackungen und der graphischen Papiere (z. B. Kataloge und Bedienungsanleitungen)
  • Verpackungen in Hotels, Restaurants und Catering (HoRECa) fallen seit 2024 auch unter die Erweiterte Produzentenverantwortung und sind entsprechend zu melden.
  • Verpackungen für gewerbliche und industrielle Nutzung werden zukünftig auch unter die Erweiterte Produzentenverantwortung fallen (voraussichtlich ab 2026)

3. ANFORDERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN AB 2026

WELCHE ANFORDERUNGEN MÜSSEN UNTERNEHMEN AB 2026 BEI VERPACKUNGSREGULIERUNGEN BEACHTEN?

Ab 2026 unterliegen auch kommerzielle und industrielle Verpackungen der Meldepflicht. Unternehmen wird empfohlen, sich bereits jetzt einen Überblick über ihre gewerblichen Verpackungen im B2B-Bereich zu verschaffen – insbesondere Transportverpackungen für Distributoren oder Einzelhändler.

Diese Verpackungen müssen erfasst und gemeldet werden, wobei eine Materialklassifizierung erforderlich ist.

4. DIE VERPFLICHTENDEN VERBRAUCHERINFORMATIONEN

WAS SIND DIE VERPFLICHTENDEN VERBRAUCHERINFORMATIONEN IN FRANKREICH?

Seit einem Dekret aus dem Jahr 2022 sind Unternehmen verpflichtet, bestimmte Informationen über die Umwelteigenschaften ihrer Produkte bereitzustellen – insbesondere zu den verwendeten Verpackungen. Dazu gehören Angaben zu:

  • Kompostierbarkeit der Verpackung,
  • Verwendung von Recyclingmaterialien (Rezyklaten),
  • Wiederverwendbarkeit der Verpackung,
  • Recyclingfähigkeit der Verpackung,
  • Vorhandensein gefährlicher Stoffe in der Verpackung.

Diese Informationspflicht gilt für alle neu auf den Markt gebrachten Produkte. Gebrauchte oder wiederaufbereitete Produkte sind davon ausgenommen. Die Informationen müssen kostenlos und beim Kauf zugänglich sein. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  • direkt auf der Website des Verkäufers,
  • über einen QR-Code,
  • oder direkt auf der Verpackung des Produkts.

Zusätzlich sind Unternehmen verpflichtet, Trennhinweise auf ihren Verpackungen anzubringen, damit Verbraucher wissen, wie sie die Verpackung korrekt entsorgen.

Neu ab 2026: Unternehmen, die jährlich mehr als 10.000 verpackte Produkte verkaufen, müssen sicherstellen, dass mindestens 5 % ihrer Verpackungen wiederverwendbar und recycelbar sind. Bei einem Jahresumsatz von mehr als 50 M €, sind die 5 % an Mehrwegverpackungen schon seit 2023 verpflichtend.

5. HAUPTUNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH

WELCHE HAUPTUNTERSCHIEDE BESTEHEN ZWISCHEN DEN VERPACKUNGSGESETZEN IN DEUTSCHLAND UND FRANKREICH?

Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Verantwortlichkeit für die Verpackungspflichten: In Frankreich trägt in der Regel der Importeur die Verantwortung, wenn ein Unternehmen keine Niederlassung im Land hat. In Deutschland hängt es z. B. auch von den angewendeten Incoterms ab. Daher müssen die jeweiligen Regelungen in jedem Land individuell betrachtet werden.

Ein weiterer Unterschied betrifft die Datenanforderungen: In Frankreich sind diese deutlich detaillierter, insbesondere im Hinblick auf die Meldepflichten.Auch der Geltungsbereich der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) unterscheidet sich:

  •  In Frankreich betrifft sie nicht nur Verpackungen, sondern auch viele weitere Produktkategorien wie Möbel und Textilien.
  •  In Deutschland konzentriert sich die erweiterte Produzentenverantwortung auf Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte.

Zudem besteht in Frankreich eine Pflicht zur Kennzeichnung mit dem Triman-Logo, das Verbraucher über die korrekte Entsorgung informiert. In Deutschland hingegen sind Sortieranweisungen freiwillig.

Die RAAN-Gruppe unterstützt Sie dabei, die Recyclingfähigkeit Ihrer Verpackungen zu optimieren. Sie hilft Ihnen bei der internationalen Umsetzung Ihrer Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) und übernimmt die Konzeption sowie Umsetzung von Projekten und Initiativen in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Umweltmanagement.

Die Strukturen von vif Solutions begleiten seit über 20 Jahren erfolgreich Unternehmen und öffentliche Institutionen auf dem deutschen und dem französischen Markt. Verlassen Sie sich auf die Erfahrung unserer zweisprachigen Berater, die jedes Jahr Hunderte von Unternehmen auf dem französischen Markt begleiten. Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch, um über Ihr persönliches Frankreichprojekt zu sprechen.

Köln – Paris – München – Lyon

Ihre Kontaktperson

HEAD OF SALES | VIF STRATEGIE

Myriam Debes