2.1 Übersetzung der Produktinformationen
Ohne die professionelle Übersetzung der Webseite bzw. – im Falle des Vertriebs über eine E-Commerce Plattform wie Amazon – der Produktinformation ist eine internationale Expansion nicht machbar.
Eine grobe Übersetzung von Produktbeschreibungen oder gar ein Angebot auf Englisch reicht für den französischen Markt genauso wenig aus, wie eine maschinelle Übersetzung. Will ein Händler Erfolg haben, muss er seine Webseite vollständig ins Französische übersetzen, inklusive Produktbeschreibungen, allgemeinen Verkaufsbedingungen und gesetzlichen Pflichtangaben.
Hierfür sollte man auf ausgebildete Übersetzer zurückgreifen, im besten Fall mit einer Spezialisierung auf den E-Commerce, die in der Lage sind, die Texte nicht nur an die Anforderungen im Zielland sondern auch an den entsprechenden Marktplatz anzupassen.
Unsere Unterstützung für Sie umfasst deshalb:
- Die Professionelle Übersetzung Ihrer Website mit Nutzung des richtigen Wordings und der richtigen Keywords
2.2 Lokalisierung der Produkte/ Leistungen
Eine Lokalisierung geht automatisch mit der Übersetzung der Website einher: Dazu zählt beispielsweise die Bearbeitung der Website für den Fall, dass man seine Waren nicht nur auf E-Commerce-Marktplätzen, sondern auch über einen eigenen Webshop anbieten möchte.
Französische Verbraucher sind anspruchsvoll und erwarten, dass Händler aus dem Ausland sich voll und ganz auf die lokalen Gegebenheiten einstellen. So müssen Produktmaße, -größen und andere Eigenschaften an die französischen Kunden angepasst werden.
Unsere Unterstützung für Sie umfasst deshalb:
- Die Anpassung Ihrer Produkte an den französischen Verbraucher
- Überprüfung und Anpassung der Produkteigenschaften
- Anpassung der Verpackung
2.3 Klärung rechtlicher Fragen
Auch rechtliche Standards müssen an den französischen Markt angepasst werden. Vor einer Expansion nach Frankreich müssen sich Online-Händler der rechtlichen Besonderheiten in Bezug auf den Vertragsabschluss, Datenschutz, das Widerrufsrecht und Pflichtangaben bewusst machen, denn bei Verstößen gegen geltendes Recht können die Sanktionen durchaus schwerwiegend sein. So kommt beispielsweise nach deutschem Recht ein verbindliches Vertragsangebot erst durch die Bestellung eines Kunden zustande.
In Frankreich wird die Darbietung der Produkte/Leistungen durch den Händler in seinem Webshop bereits als ein solches betrachtet; der Kunde nimmt es dann durch seine Online-Bestellung an. Die Rechtsposition des Händlers in Frankreich gegenüber dem Kunden ist dadurch geschwächt. Grundsätzlich ist es daher jedem Online-Händler zu empfehlen, Rechtstexte vorab von Experten überprüfen zu lassen.
Unsere Unterstützung für Sie umfasst deshalb:
- Hilfe bei der Erstellung der AGB und ggf. rechtliche Beratung durch unsere deutsch-französischen Anwälte von Qivive
- Ein generelles Briefing zu relevanten Unterschieden im deutschen und französischen Recht, die Sie kennen sollten
2.4 Steuern/Zölle
Möglicherweise müssen Kunden/Importeure auf Güter, die sie nach Frankreich einführen wollen, Umsatzsteuer, Zölle und/oder Verbrauchssteuern entrichten, bevor sie die Waren in Empfang nehmen können.
Die jeweiligen Steuern und Zölle hängen davon ab, ob die Waren innerhalb oder außerhalb der EU abgeschickt wurden. Der französische Umsatzsteuersatz ist mit 20 % genauso hoch wie in Großbritannien und vielen anderen EU-Ländern. Allerdings sind die französischen Zollbestimmungen oftmals nicht so leicht zu durchblicken. Deutsche Unternehmen, die in Frankreich Umsätze über den Online-Vertrieb generieren, sind beispielsweise ab einem Nettoumsatz von 35.000,-€/Jahr verpflichtet, die Umsatzsteuer in Frankreich anzumelden und diese dort auch abzuführen.Grundsätzlich empfiehlt es sich also auch in diesem Bereich, sich von vorneherein einen kompetenten Partner an Bord zu holen.
Unsere Unterstützung für Sie umfasst deshalb:
- Die Steuerliche Beratung durch unsere deutsch-französischen Buchhalter von vif Tax (nach Bedarf)
- Ein generelles Briefing zu relevanten Unterschieden im deutschen und französischen Steuerrecht bzw. Besonderheiten bei grenzübergreifendem Handel
2.5 Zahlungsmittel
Französische Käufer bezahlen am liebsten mit ihrer Kreditkarte, gefolgt von PayPal. Mehr als 94 % der französischen Bevölkerung über 15 Jahre besitzt eine Carte Bancaire (CB-Karte). Über 63 Millionen solcher Karten sind in Frankreich im Umlauf.
Will man also in Frankreich verkaufen und die Konversionsraten beim Checkout maximieren, sollte man nicht nur unbedingt Kreditkartenzahlung akzeptieren, sondern auch Cartes Bancaires zusammen mit anderen gängigen Zahlungskarten wie Visa, Mastercard oder American Express anbieten und auch die Inhaber der ca. acht Millionen Paypal-Konten in Frankreich nicht vergessen. Im Gegensatz zu Deutschland werden Online-Zahlungsmethoden wie Nachnahme und Vorkasse (Überweisung) in Frankreich viel seltener verwendet.
Unsere Unterstützung für Sie umfasst deshalb:
- Die Einrichtung eines Bankkontos in Frankreich
- Hilfe bei der Einrichtung der für Frankreich relevanten Zahlungsmethoden